Schulabschlüsse

Schulabschlüsse der Berufsschule

Abschlusszeugnis

Schüler, die die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten das Abschlusszeugnis der Berufsschule.

Das Abschlusszeugnis enthält:

  • Die Noten in den einzelnen Fächern und die Zuerkennung des erfolgreichen Berufsschulabschlusses. 
  • Die Niveaustufe des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR-/EQR). Zugeordnet wird die Stufe 3 für Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren. Ausbildungsberufe mit einer Dauer von 3 oder mehr Jahren erhalten die Stufe 4 zugeordnet. 
  • Mit dem Abschlusszeugnis werden gegebenenfalls der Mittlere Schulabschluss oder der Mittelschulabschluss zuerkannt. 
  • Das Abschlusszeugnis enthält eine Durchschnittsnote (nach zwei Dezimalstellen abgeschnitten). Die Durchschnittsnote wird aus den Noten der Pflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport berechnet. Fächer, die vor der letzten Jahrgangsstufe abgeschlossen wurden, werden in die Berechnung einbezogen. 
Mittelschulabschluss

Die Zuerkennung der Berechtigungen des Mittelschulabschlusses ist für alle Schüler interessant, die diesen Abschluss noch nicht besitzen, also auch für ehemalige Realschüler und Gymnasiasten, die vor dem Erreichen des mittleren Schulabschlusses ihre Schulen verließen, um eine Ausbildung zu beginnen.

Voraussetzung:

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule

Zuerkennung:

Der Mittelschulabschluss wird nur dann in das Abschlusszeugnis der Berufsschule aufgenommen, wenn der Schüler einen entsprechenden Antrag stellt.

Der Mittelschulabschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in Klassen des Berufsgrundschuljahres (BGJ) oder in Klassen des Berufsvorbereitungsjahres (BEJ, BIJ und BVJ) erworben werden. Voraussetzung: Erfolgreicher BVJ/BEJ/BIJ/BGJ-Abschluss und in allen Fächern muss mindestens die Note 4 erreicht werden. Notenausgleich kann gewährt werden, wenn in nicht mehr als einem Fach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und in mindestens zwei Fächern die Note 3 erreicht wurde. (Vergleiche BSO)

Mittlerer Schulabschluss

Dieser Abschluss wird von der Berufsschule von Amts wegen im Abschlusszeugnis eingetragen, wenn der Schüler noch keinen gleichwertigen Abschluss hat.

Voraussetzung:

  • neu seit 1. August 2011: Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis 3,00
    Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,00 in allen Pflichtfächern mit Ausnahme von Sport.
  • Nachweis der Englischnote ausreichend (neu seit 1. August 2012 - vorher befriedigend - gilt 2 Schuljahre rückwirkend) oder besser in Englisch
  • Die Verleihung des mittleren Schulabschlusses erfolgt in Verbindung mit dem Nachweis einer erfolgreichen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.


Der Nachweis mindestens ausreichender Kenntnisse in einer anderen modernen Fremdsprache als Englisch kann in Fällen besonderer Härte vom Staatsministerium oder der von ihm beauftragten Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Schüler, die bereits an einer anderen Schule einen mittleren Schulabschluss erreicht haben, können sich diesen nochmals in das Abschlusszeugnis der Berufsschule eintragen lassen, wenn die obigen Bedingungen erfüllt sind und ein schriftlicher Antrag des Schülers vorliegt.

Entlassungszeugnis

Schüler, die eine Berufsschule ohne Erfolg abgeschlossen haben, erhalten ein Entlassungszeugnis.


Im Entlassungszeugnis sind die Noten in den einzelnen Fächern angegeben.
Das Entlassungszeugnis enthält den Vermerk, dass der/die Schülerin die Berufsschulpflicht erfüllt hat.

Bescheinigungen

Eine Bescheinigung wird ausgegeben, wenn ein/e Schüler/in während des Schuljahres die Berufsschule verlässt und nicht mehr berufsschulpflichtig ist.

Beispiele:

  • Ein Abiturient (berufsschulberechtigt) tritt aus der Berufsschule aus, um ein Studium zu beginnen.

oder

  • Ein Auszubildender löst seinen Ausbildungsvertrag und ist nach 12 Schulbesuchsjahren nicht mehr berufsschulpflichtig.

Die Bescheinigung enthält Zeitangaben über den bisherigen Schulbesuch -soweit möglich- Noten (Leistungsstand zum Zeitpunkt des Austritts) und bestätigt die
Erfüllung der Berufsschulpflicht.

Quabi = Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss

Dieser Abschluss wird ausschließlich von der Mittelschule verliehen.

(Ausnahme: Altfälle)

Voraussetzungen:

  • der qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali)
  • Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,00 oder besser
  • Nachweis mindestens ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen:
    - Dieser Nachweis kann erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis über den erfolgreichen oder den qualifizierenden Mittelschulabschluss
    - oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist.
  • Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.